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Kinder

Häusliche Gewalt

Kinder

Wenn Gewalt gegen Frauen ausgeübt wird, sind in der Regel auch die Kinder mit betroffen. Entweder werden auch sie geschlagen oder in einer anderen Form misshandelt, oder sie sind Zeugen der Gewalt gegen die Mutter. Wenn Kinder die Gewalt des Vaters und die Ohnmacht der Mutter miterleben, fühlen sie sich sehr hilflos und ausgeliefert, aber auch verantwortlich für das, was passiert. Das gilt auch schon für sehr kleine Kinder. Sie glauben oft, sie seien schuld daran. Oder sie versuchen, einzugreifen, den Vater zurückzuhalten, die Mutter zu schützen. Wenn sie das tun, werden sie oft selbst misshandelt. Oder sie haben Angst, sich einzumischen und deshalb Schuldgefühle. Oder sie sehen, in welcher Verfassung die Mutter ist und übernehmen die Verantwortung für die Versorgung und den Schutz der Geschwister. Oder sie – vor allem ältere Jungen –ahmen die gewalttätige Haltung des Vaters nach, weil sie glauben, ein Mann müsse sich so verhalten. Auch, wenn die Kinder nicht selbst misshandelt werden, ist das Miterleben der Gewalt schädigend und führt zu den unterschiedlichsten Symptomen bei den Kindern.

Wenn Sie von häuslicher Gewalt betroffen sind, stellen Sie sich vielleicht folgende Fragen:

  • Was kann ich tun, um meine Kinder vor weiteren Misshandlungen zu schützen?
  • Wie wirkt sich die von ihnen miterlebte Gewalt gegen mich auf sie aus?
  • Sind die Schlafstörungen, Schulschwierigkeiten, Ängstlichkeit oder die Aggressivität meines Kindes vielleicht auf die miterlebte Gewalt zurückzuführen?
  • Soll ich mit ihnen darüber sprechen, und wie?
  • Ist es besser für die Kinder, die Situation auszuhalten, und ihnen den Vater nicht zu nehmen, oder ist es besser, mit ihnen wegzugehen?
  • Wie kann sich ein Frauenhausaufenthalt auf die Kinder auswirken?
  • Darf ich die Kinder, wenn ich meinen Mann verlasse, einfach mitnehmen?
  • Wie ist das mit dem Sorgerecht geregelt?
  • Wo finde ich Hilfe für meine Kinder?

Fragen, die Sie im Zusammenhang mit ihren Kindern haben, können sie in einer vertraulichen persönlichen oder telefonischen Beratung mit den Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle besprechen. Wenn Sie weitergehende Hilfe brauchen, zum Beispiel eine kontinuierliche Erziehungsberatung, eine/n Kinderpsychologen/in, Kontakt zu einem/einer SozialarbeiterIn des Jugendamtes oder eine Anwältin, werden Ihnen die Mitarbeiterinnen die entsprechenden Stellen nennen oder den Kontakt zu ihnen für Sie herstellen.

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