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Das Gewaltschutzgesetz

Häusliche Gewalt

Das Gewaltschutzgesetz (GewSchG)

Das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das seit 2002 in Kraft ist. Es dient dem Schutz von Menschen, die von häuslicher Gewalt, Stalking oder Bedrohungen betroffen sind. Das Gesetz ermöglicht es, Täterinnen und Täter auf zivilrechtlichem Weg von ihren Opfern fernzuhalten und bietet Betroffenen die Möglichkeit, Schutzmaßnahmen gerichtlich durchzusetzen.

Wichtige Schutzmaßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz:

  1. Kontakt- und Näherungsverbot – Der Täter oder die Täterin darf sich der betroffenen Person nicht mehr nähern (z. B. Wohnung, Arbeitsplatz, Schule der Kinder) und keinen Kontakt aufnehmen (weder persönlich noch über Telefon, E-Mail oder soziale Medien).
  2. Wohnungsverweis (“Wer schlägt, der geht!”) – Das Opfer darf in der gemeinsamen Wohnung bleiben, während der Täter oder die Täterin vorübergehend oder dauerhaft die Wohnung verlassen muss.
  3. Weitere Schutzanordnungen – dazu gehören zum Beispiel Verbote, sich in bestimmten Orten aufzuhalten oder das Opfer zu belästigen.

In Wiesbaden kann die Polizei einer gewalttätigen Person eine Wegweisung erteilen. Sie gilt in der Regel für zwei Wochen und kann unter Umständen bis zu vier Wochen verlängert werden. In dieser Zeit hat die betroffene Person die Möglichkeit die Schutzanordnungen beim Familiengericht selbst zu beantragen oder sich über einen Anwalt oder eine Anwältin vertreten zu lassen. Dadurch können die Maßnahmen verlängert werden.

Wer gegen diese Schutzanordnungen verstößt, macht sich strafbar. In solchen Fällen kann die Polizei eingreifen, um die betroffene Person zu schützen.

Die enge Zusammenarbeit zwischen Polizei, Interventionsstelle, Justiz, Beratungsstellen und Frauenhäusern sorgt dafür, dass Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, schnell und effektiv geschützt werden. Ziel ist es, Betroffenen nicht nur kurzfristigen Schutz, sondern auch langfristige Unterstützung für ein gewaltfreies Leben zu bieten.

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