deen

Sie brauchen Hilfe? 0611 - 51212

Sprechzeiten
Montag – Freitag: 9.00 bis 16.00 Uhr
deen

Sie brauchen Hilfe? 0611 - 51212

Sprechzeiten
Montag – Freitag: 9.00 bis 16.00 Uhr

Das Gewaltschutzgesetz

Häusliche Gewalt

Das Gewaltschutzgesetz

Gewaltanwendungen im Rahmen häuslicher Gewalt sind strafbar. Wenn – zum Beispiel bei einem Polizeieinsatz wegen häuslicher Gewalt – Polizisten von den Taten wissen, werden sie diese, da deren Ahndung im öffentlichen Interesse liegt, anzeigen. Die betroffene Frau selbst kann die Tat innerhalb einer Frist von drei Monaten beim zuständigen Polizeirevier anzeigen. Zusätzlich gibt es im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes zivilrechtliche Möglichkeiten, sich zu schützen. Das Gewaltschutzgesetz ist seit dem 1.1.2002 in Kraft. Mit diesem Gesetz sollen die Rechte und Schutzmöglichkeiten der Opfer häuslicher Gewalt gestärkt und die Täter zur Verantwortung gezogen werden. Wenn Sie Opfer häuslicher Gewalt geworden sind, können Sie nach dem Gewaltschutzgesetz beim Familiengericht Schutzanordnungen beantragen. Das Gericht kann den Gewalttäter aus der gemeinsamen Wohnung weisen, auch dann – für einen begrenzten Zeitraum – wenn er der Mieter oder Eigentümer der Wohnung ist.

Auch außerhalb der Wohnung und wenn Sie mit dem Täter nicht zusammenleben, bietet das Gesetz Schutz. Das Gericht kann ihrem Partner oder Ex-Partner zum Beispiel verbieten:

  • die Wohnung zu betreten
  • sich Ihnen oder der Wohnung bis auf einen bestimmten Umkreis zu nähern
  • sich in Ihrer Nähe aufzuhalten
  • Sie anzurufen oder Ihnen Briefe oder SMS zu schicken
  • Orte aufzusuchen, die Sie regelmäßig aufsuchen

Sie können die Schutzanordnungen bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichtes selbst beantragen. Am besten lassen Sie sich aber von einem Anwalt oder einer Anwältin vertreten.

In Wiesbaden kann die Polizei einem gewalttätigen Mann eine Wegweisung erteilen. Das heißt, er muss dann die Wohnung verlassen und darf sich eventuell auch Ihnen nicht mehr nähern. Diese Wegweisung gilt in der Regel für zwei Wochen und kann unter Umständen auf bis zu vier Wochen verlängert werden. In dieser Zeit haben Sie die Möglichkeit, die Schutzanordnungen beim Gericht zu beantragen.

Sie können sich an die Beratungsstelle des Vereins Frauen helfen Frauen wenden, wenn:

  • Sie nähere Informationen zum Gewaltschutzgesetz haben möchten
  • Sie sich informieren möchten, ob Sie in Ihrem speziellen Fall Schutzanordnungen beantragen können
  • Sie sich darüber beraten möchten, ob die Anordnungen in Ihrem Fall Sinn machen oder ob Sie anderen oder mehr Schutz brauchen
  • Ihr Partner eine polizeiliche Wegweisung hat und Sie sich fragen, wie es jetzt weitergeht
  • Ihr Partner oder Ex-Partner sich nicht an die Anordnungen hält
  • Sie eine Rechtsanwältin suchen, die Sie vertreten kann

Weiterführende Links

Hier finden Sie weiterführende Links aus unserem Netzwerk.