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Was ist Häusliche Gewalt?

Häusliche Gewalt

Was ist Häusliche Gewalt?

Gewalt gegen Frauen wird fast ausschließlich von Männern ausgeübt und findet überwiegend im sozialen Nahraum statt. Die Täter sind die Lebenspartner, Ehemänner oder Ex-Partner der Frauen. Häusliche Gewalt findet in allen sozialen Schichten statt und ist nicht gebunden an bestimmte Weltanschauungen oder kulturelle Hintergründe und auch nicht an das Bestehen weiterer Problematiken, wie zum Beispiel Arbeitslosigkeit oder Alkoholmissbrauch.

Gewalt gegen Frauen ist zum Beispiel:

  • Schlagen, treten, ohrfeigen, würgen
  • Die Frau zu sexuellen Handlungen zwingen
  • Drohungen, die Frau zu verletzen oder zu töten, den Kindern etwas anzutun
  • Die Ex-Partnerin zu verfolgen, zu belästigen, zu bedrohen, beim Arbeitgeber, beim Jugendamt oder bei Bekannten schlecht zu machen, die Kinder gegen sie auszuspielen, sie weiter zu misshandeln
  • Die Misshandlungen zu verharmlosen, der Frau die Schuld zuzuschieben
  • Die Frau abzuwerten, um ihr Selbstvertrauen zu zerstören, sie zu beschimpfen, sie für verrückt zu erklären
  • Die Frau einzuschüchtern, zum Beispiel durch Blicke und Gesten, Schreien, Toben, Zerstören ihres Eigentums, den Besitz von Waffen
  • Die Frau wie eine Dienerin zu behandeln, sich tyrannisch zu benehmen, Entscheidungen alleine zu treffen
  • Zu kontrollieren, was die Frau tut, mit wem sie spricht, das Verbieten von Kontakten, die Isolierung von FreundInnen und Verwandten
  • Ökonomische Gewalt auszuüben, indem man ihr zum Beispiel verbietet, zu arbeiten, sie um Geld bitten lässt und ihr Geld nur gibt, wenn sie sich den Vorgaben des Mannes entsprechend verhält

Gewalt gegen Frauen ist, auch wenn sie im intimen Rahmen einer Ehe oder Partnerschaft stattfindet, keine Privatsache. Alle Gewalthandlungen im Rahmen häuslicher Gewalt sind strafbar und werden von der Polizei und den Gerichten (mehr unter Gewaltschutzgesetz) entsprechend verfolgt, zusätzlich gibt es zivilrechtliche Möglichkeiten, die dem Schutz vor häuslicher Gewalt dienen sollen. Unabhängig von der Inanspruchnahme rechtlicher Möglichkeiten gibt es für Opfer und Täter die Möglichkeit, sich in Beratungsstellen und Frauenhäusern Hilfe oder Schutz zu holen.

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