Die Istanbul-Konvention ist das internationale Abkommen des Europarats aus dem Jahr 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Seit Februar 2018 ist die Konvention in Deutschland geltendes Recht und ist verbindlich für Bund, Länder und Kommunen.
Die Konvention besteht aus 81 Artikeln und beruht auf den 4 Ps: Prevention (Prävention), Protection (Schutz und Unterstützung), Prosecution (Strafverfolgung) und Integrated Policies (Multidisziplinäre Kooperation). Damit verpflichtet sie die unterzeichnenden Staaten Gewalt gegen Frauen zu verhindern, Betroffene zu schützen, Täter konsequent zu bestrafen und umfassende Unterstützungsangebote bereitzustellen.
Im Januar 2022 wurde die lokale Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention beim Kommunalen Frauenreferat geschaffen und im Juli 2024 das Netzwerk Istanbul-Konvention in Wiesbaden gegründet. Seit Januar 2025 setzen wir bei uns gemeinsam mit dem Kommunalen Frauenreferat das Pilotprojekt zur Istanbul-Konvention für den Schutz von Frauen um.
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