Weg-Weisung von der Polizei
Die Polizei darf Ihrem Mann eine Weg-Weisung erteilen.
Das bedeutet: Wenn Ihr Mann Ihnen weh tut: Rufen Sie die Polizei an. Wenn Sie das möchten.
Die Polizei kommt dann zu Ihnen.
Und sie sagt Ihrem Mann:
Dafür nimmt ihm die Polizei den Wohnungs-Schlüssel ab.
Dann haben Sie Zeit einen Antrag für Schutz-Anordnung beim Gericht zu machen.
Schutz-Anordnung bedeutet:
Das Gericht macht Regeln für Ihren Mann.
Damit sie geschützt sind.
Hier können Sie mehr darüber lesen.
Annäherungs-Verbot und Kontakt-Verbot von der Polizei
Die Polizei darf auch ein Annäherungs-Verbot erteilen.
Das bedeutet: Die Polizei sagt Ihrem Mann: Dass er Sie in Ruhe lassen muss.
Zum Beispiel:
Das ist noch wichtig
Wenn Ihr Mann Sie nicht in Ruhe lässt:
Dann müssen Sie die Polizei rufen.