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Sie brauchen Hilfe? 0611 - 51212

Sprechzeiten
Montag – Freitag: 9.00 bis 16.00 Uhr
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Diese Sachen kann die Polizei machen

Weg-Weisung von der Polizei

Die Polizei darf Ihrem Mann eine Weg-Weisung erteilen.

Das bedeutet: Wenn Ihr Mann Ihnen weh tut: Rufen Sie die Polizei an. Wenn Sie das möchten.

Die Polizei kommt dann zu Ihnen.

Und sie sagt Ihrem Mann:

  • Dass er aus der Wohnung weg-gehen muss.
  • Und dass er 2 Wochen lang nicht wieder kommen darf.

Dafür nimmt ihm die Polizei den Wohnungs-Schlüssel ab.

Dann haben Sie Zeit einen Antrag für Schutz-Anordnung beim Gericht zu machen.

Schutz-Anordnung bedeutet:
Das Gericht macht Regeln für Ihren Mann.

Damit sie geschützt sind.

Hier können Sie mehr darüber lesen.

Annäherungs-Verbot und Kontakt-Verbot von der Polizei

Die Polizei darf auch ein Annäherungs-Verbot erteilen.

Das bedeutet: Die Polizei sagt Ihrem Mann: Dass er Sie in Ruhe lassen muss.

Zum Beispiel:

  • Er darf Sie 2 Wochen lang nicht an-rufen.
  • Er darf Ihnen keine SMS schreiben.
  • Und er darf nicht in Ihre Nähe kommen.

Das ist noch wichtig
Wenn Ihr Mann Sie nicht in Ruhe lässt:

Dann müssen Sie die Polizei rufen.